AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen b.unique Mediendesign dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

01. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

01.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von b.unique Mediendesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

 

01.2. Bei Verstoß gegen Punkt 01.1. hat der Auftraggeber b.unique Mediendesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

01.3. b.unique Mediendesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. b.unique Mediendesign bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung (insbesondere Darstellung auf www.b-unique.info) zu verwenden.

 

01.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen b.unique Mediendesign und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

01.5. b.unique Mediendesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von b.unique Mediendesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

 

02. Vergütung

 

02.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

02.2. Bei Neukunden sind 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Bei Folgeaufträgen reduziert sich die Anzahlung auf 30% des Gesamtauftragswertes.

 

02.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

 

03. Fremdleistungen

 

03.1. b.unique Mediendesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, b.unique Mediendesign hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

03.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von b.unique Mediendesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, b.unique Mediendesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

 

04. Eigentum, Rückgabepflicht

 

04.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an b.unique Mediendesign zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

04.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

 

05. Herausgabe von Daten

 

05.1. b.unique Mediendesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass b.unique Mediendesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

05.2. Hat b.unique Mediendesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von b.unique Mediendesign verändert werden.

 

05.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

05.4. b.unique Mediendesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von b.unique Mediendesign ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

 

06. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

06.1. Der Auftraggeber legt b.unique Mediendesign vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

 

06.2. Soll b.unique Mediendesign die Produktionsüberwachung durchführen wird darüber eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Führt b.unique Mediendesign die Produktionsüberwachung durch, wird nach eigenem Ermessen entschieden und entsprechende Anweisungen gegeben.

 

06.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber b.unique Mediendesign zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

 

07. Haftung

 

07.1. b.unique Mediendesign haftet nur für Schäden, die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

 

07.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

07.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

07.4. b.unique Mediendesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

 

07.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei b.unique Mediendesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

 

08. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

08.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für b.unique Mediendesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

08.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann b.unique Mediendesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

08.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an b.unique Mediendesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber b.unique Mediendesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

09. Schlussbestimmungen

 

09.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von b.unique Mediendesign als Gerichtsstand vereinbart.

 

09.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.